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Informationspflichten im Fernabsatz
Bei Fernabsatzverträgen (hierzu zählt auch der Verkauf über das Internet) sind Sie verpflichtet,Verbraucher umfassend über Ihr Unternehmen sowie über die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen zu informieren.

Zu den relevanten Informationen über das Unternehmen gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des Unternehmens und gegebenenfalls der gesetzlichen Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)
  • Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse
  • Die Aufsichtsbehörde (z. B. die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter), falls die ausgeübte Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
  • Das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in welches das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer
  • Gegebenenfalls die Kammer, der der Diensteanbieter angehört und die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • Die berufsrechtlichen Regelungen bei entsprechend geregelten Berufen (z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater) und Angaben, wie diese zugänglich sind
  • Falls vom Bundesamt für Finanzen erteilt: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 Umsatzsteuergesetz

Zu den Informationen über die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Informationen dazu, wann der Vertrag zustande kommt
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • Die Modalitäten im Falle von Mängeln, z. B. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen
  • Der Preis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile
  • Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
  • Einzelheiten zur Zahlung (z. B. per Nachnahme oder auf Rechnung) und zur Lieferung der Ware oder zur Erfüllung einer Dienstleistung
  • Ein Hinweis auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
  • Die Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel (z. B. die Nutzung einer Hotline) entstehen, sofern diese über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen
  • Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere der angegebenen Preise


Infobox 2-13: Informationspflichten im Fernabsatz
Quelle: BMWi 2006a

Informationspflichten im Fernabsatz
Bei Fernabsatzverträgen (hierzu zählt auch der Verkauf über das Internet) sind Sie verpflichtet,
Verbraucher umfassend über Ihr Unternehmen sowie über die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen
zu informieren.
Zu den relevanten Informationen über das Unternehmen gehören unter anderem:
Name und Anschrift des Unternehmens und gegebenenfalls der gesetzlichen Vertretungsberechtigten
(z. B. Geschäftsführer)
Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse
Die Aufsichtsbehörde (z. B. die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter), falls die ausgeübte Tätigkeit
einer behördlichen Zulassung bedarf
Das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in
welches das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer
Gegebenenfalls die Kammer, der der Diensteanbieter angehört und die gesetzliche Berufsbezeichnung
sowie der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen worden ist
Die berufsrechtlichen Regelungen bei entsprechend geregelten Berufen
(z. B. Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater) und Angaben, wie diese zugänglich sind
Falls vom Bundesamt für Finanzen erteilt: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
nach § 27 Umsatzsteuergesetz
Zu den Informationen über die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen gehören unter anderem:
Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Informationen dazu, wann der Vertrag zustande kommt
Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat
Die Modalitäten im Falle von Mängeln, z. B. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige
Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung
im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen
Der Preis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
Einzelheiten zur Zahlung (z. B. per Nachnahme oder auf Rechnung) und zur Lieferung der Ware oder
zur Erfüllung einer Dienstleistung
Ein Hinweis auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
Die Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel
(z. B. die Nutzung einer Hotline) entstehen, sofern diese über die üblichen Grundtarife,
mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen
Die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere der angegebenen Preise
Infobox 2-13: Informationspflichten im Fernabsatz
Quelle: BMWi 2006a